Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 10236
Firma: SSI Special Select Invest AG
Sitz: Wilnsdorf
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 10236: SSI Special Select Invest AG, Wilnsdorf, Auf der Landeskrone 2, 57234...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 10236: SSI Special Select Invest AG, Wilnsdorf, Auf der Landeskrone 2, 57234...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 10236: SSI Special Select Invest AG, Wilnsdorf, Auf der Landeskrone 2, 57234...
Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.11.2013 15:47:00
HRB 10236:SSI Special Select Invest AG, Wilnsdorf, Auf der Landeskrone 2, 57234 Wilnsdorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 08. Juli 2013. Geschäftsanschrift: Auf der Landeskrone 2, 57234 Wilnsdorf. Gegenstand: Die Investitionstätigkeit in Immobilien jeglicher Art sowie der Handel, die Vermietung, und Verpachtung von Immobilien. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Diehl, Hans-Martin, Burbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Petersen, Marco, Burbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SSI Special Select Invest GmbH mit Sitz in Wilnsdorf (Amtsgericht Siegen - HR B 7989). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Diehl, Hans-Martin aus Burbach,
Petersen, Marco aus Burbach