Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 101809
Firma: Röchling Automotive AG
Sitz: Köln
Adresse: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim
Veränderungen
HRB 101809: Röchling Automotive AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannhei...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.10.2020 20:01:00
HRB 101809: Röchling Automotive AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über eine geplante Verschmelzung eingereicht worden.In der Registersache der Röchling Automotive AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101809, ist beabsichtigt, auf der Grundlage des Verschmelzungsplans vom 07.Oktober 2020 die Gesellschaft und die Alwine Drei Beteiligungen AG, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich unter FN 541081 h zu einer hierdurch neu gegründeten Europäischen Gesellschaft (SE) unter der Firma Röchling Automotive SE mit Sitz in Köln zu verschmelzen. Die sich verschmelzenden Gesellschaften haben folgende Rechtsform, Firma und Sitz: Aktiengesellschaft, Röchling Automotive AG, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim, Deutschland Aktiengesellschaft, Alwine Drei Beteiligungen AG, c/o Emberger Molzbichler Rechtsanwälte, Plankengasse 2, 1010 Wien, Österreich. Die Urkunden der sich verschmelzenden Gesellschaften sind hinterlegt beim: Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101809;Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 541081 h.Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a. SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung. Zum Schutz der Interessen der Gläubiger findet mithin § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes ("UmwG") Anwendung. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Röchling Automotive AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung mit ihrem ganzen Inhalt im elektronischen Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Auch für Anleihegläubiger der Röchling Automotive AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b., c. SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ("SEAG") finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Röchling Automotive SE in Deutschland ist. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: Röchling Automotive AG Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Folgender Hinweis wird erteilt zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Art. 24 der EU-Verordnung vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): Den Gläubigern der Alwine Drei Beteiligungen AG ist des Weiteren, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Durchführung der Verschmelzung bzw. Löschung der übertragenden Gesellschaft gemäß Art. 28 SE-VO i.V.m. § 24 Abs. 5 SEG zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Alwine Drei Beteiligungen AG eingeholt werden: Alwine Drei Beteiligungen AG c/o Emberger Molzbichler Rechtsanwälte Plankengasse 2, 1010 Wien. Die Europäische Gesellschaft (SE) wird folgende Firma haben: Röchling Automotive SE; ihr Sitz wird sein in Köln, Deutschland. Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Frist gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung der Forderung muss an folgende Adresse gerichtet sein: Röchling Automotive AG Richard-Wagner-Straße 1, 68165 MannheimNeueintragungen
HRB 101809: Röchling Automotive AG, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannhei...