Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 10179
Firma: VETTER Group GmbH
Sitz: Burbach
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HRB 10179: VETTER Group GmbH, Burbach, Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. Die G...
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HRB 10179: VETTER Group GmbH, Burbach, Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. Gesam...
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HRB 10179: VETTER Group GmbH, Burbach, Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. Gesam...
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HRB 10179: Vetter Industrie GmbH, Burbach, Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2013 12:00:00
Vetter Industrie GmbH, Burbach, Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29. August 2013. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 45, 57299 Burbach. Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten und Geräten für Industrie- und Arbeitsmaschinen sowie die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigem Vermögen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich sogenannter zentraler Dienste. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vetter, Arnold, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Vetter Holding GmbH mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 5673) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29. August 2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vetter, Arnold aus Wilnsdorf