Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 101711
Firma: VAP Franchising II GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Löschungen
HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Lerchenweg 3, 40789 Monh...
Veränderungen
HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Lerchenweg 3, 40789 Monh...
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HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Im Zollhafen 2-4, 50678 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.10.2020 20:01:00
HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der VAP Franchising II GmbH mit Sitz in Bergisch-Gladbach (Geschäftsanschrift: 50678 Köln, Im Zollhafen 2-4, Deutschland), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Deutschland) unter HRB 101711 mit der VAP Licensing s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik (Geschäftsanschrift: 160 00 Prag 6 Dejvice, Pod Mlýnkem 60/23, Tschechische Republik) eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Prag (Tschechische Republik) unter Registernummer C 330762 Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften wird auf die folgenden Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften hingewiesen:a) Da die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen, sondern dem tschechischen Recht unterliegt, ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft aus § 122j UmwG. Die Vorschriften der § 122a Absatz in Verbindung mit § 22 UmwG finden keine Anwendung. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Dieses Recht steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind, aber innerhalb der Anmeldefrist noch nicht fällig sing. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VAP Franchising II GmbH unter deren nachbenannter Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Nach tschechischem Recht können die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften ausreichende Sicherheit verlangen, wenn sich die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen infolge der Verschmelzung verschlechtert. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie ihre ausstehenden Forderungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das tschechische Handelsregister gegenüber Dritten wirksam wird, anmelden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht.Wenn zwischen dem Gläubiger und der beteiligten Gesellschaft keine Vereinbarung über die Art und Weise der Sicherung der Forderung besteht, entscheidet das Gericht über ausreichende Sicherheiten im Hinblick auf Art und Höhe der Forderung.Wenn der Gläubiger nachweist, dass sich die Durchsetzbarkeit seiner Forderung aufgrund der Verschmelzung erheblich verschlechtert und keine ausreichenden Sicherheiten gestellt worden sind, ist er berechtigt, die Stellung ausreichender Sicherheiten auch schon vor Eintragung der Verschmelzung in das tschechische Handelsregister zu verlangen.Das Recht auf Sicherheitsleistung gilt nicht für Gläubiger: (a) die das Recht auf eine vorrangige Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren haben, (b) die für die Zwecke des Insolvenzverfahrens als gesicherte Gläubiger gelten oder (c) deren Forderungen erst nach Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister entstehen.Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften wird auf die folgenden Anschriften hingewiesen, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:VAP Franchising II GmbH 50678 Köln, Im Zollhafen 2-4, DeutschlandVAP Licensing s.r.o. 160 00 Prag 6 Dejvice, Pod Mlýnkem 60/23, Tschechische RepublikVeränderungen
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Veränderungen
HRB 101711: MAURITIUS 191. Vermögensverwaltungs GmbH, Bergisch Gladbach, Schloßs...
Neueintragungen
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