Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 10148
Firma: Metallbau Schwarz GmbH
Sitz: Freudenberg
Veränderungen
HRB 10148: Schwarz Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Freudenberg, Bruchst...
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HRB 10148: Metallbau Schwarz GmbH, Freudenberg, Bruchstraße 10 a, 57258 Freudenb...
Veränderungen
HRB 10148: Metallbau Schwarz GmbH, Freudenberg, Bruchstraße 6-10, 57258 Freudenb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2013 12:00:00
Metallbau Schwarz GmbH, Freudenberg, Bruchstraße 6-10, 57258 Freudenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. Juli 2013. Geschäftsanschrift: Bruchstraße 6-10, 57258 Freudenberg. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Türen, Fenstern und Fenstersystemen, Fassaden und Sicherheitstechnik. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwarz, Stefan, Freudenberg, *XX.XX.XXXX; Schwarz, Burkhard, Freudenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hof, Tobias, Harbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ernst-L.Schwarz oHG, Freudenberg (AG Siegen, HRA 4429) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hof, Tobias aus Harbach,
Schwarz, Burkhard aus Freudenberg,
Schwarz, Stefan aus Freudenberg