Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 101387
Firma: ELFIN Consulting GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 101387: ELFIN Consulting GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Die ...
Veränderungen
HRB 101387: ELFIN Consulting GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Best...
Veränderungen
HRB 101387: ELFIN Consulting GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Die ...
Berichtigungen
HRB 101387: ELFIN Consulting GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.04.2020 20:01:00
HRB 101387: ELFIN Consulting GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2020. Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 215, 50679 Köln. die Beratung unddie erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, (Nichtregierungs-)Organisationen und Einrichtungen der öffentlichen Hand in Fragen der Unternehmensführung, insbesondere Strategie, Marketing, Organisation, Projektmanagement sowie alle zur Förderung und Ergänzung geeignete Tätigkeiten. 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Michael, Leverkusen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der ELFIN GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 77204 ) - namentlich deren gesamten Geschäftsbereichs "Consulting" - nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.03.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Michael aus Leverkusen