Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 101306
Firma: Röchling Medical SE
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 101306: Röchling Medical SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 101306: Röchling Medical SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 101306: Röchling Medical SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.04.2020 20:02:00
HRB 101306: Röchling Medical SE, Köln, Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 22.11.2019. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 9, 68165 Mannheim. die Verwaltung des eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen jeder Art sowie die Erbringung von Management-, Verwaltungs- und ähnlichen Dienstleistungen im vorgenannten Bereich für andere Gesellschaften und Unternehmen. 120.000,00 EUR. Ist nur ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Mitglied des Leitungsorgans gemeinsam mit einem Prokuristen. Mitglied des Leitungsorgans: Dr. Fröhlich, Boris, Neuenstein, *XX.XX.XXXX; Thome, Evelyn, Mannheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung der Alwine Zwei Beteiligungen AG mit Sitz in Wien (Republik Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 510585 k)) als übertragender Rechtsträger mit der Röchling Medical AG, mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 99338) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.01.2020 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.01.2020 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung/der Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung/Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fröhlich, Boris aus Neuenstein,
Thome, Evelyn aus Mannheim