Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 10088
Firma: KWM Entwicklungs-, Vertriebs- und Service GmbH
Sitz: Werl
Veränderungen
HRB 10088: KWM Entwicklungs-, Vertriebs- und Service GmbH, Werl, Industriestraße...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.08.2018 20:01:00
HRB 10088: KWM Entwicklungs-, Vertriebs- und Service GmbH, Werl, Industriestraße 38, 59457 Werl. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Dr. Vogt, Detlev, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2018 mit der KAVENT Immobilienservice GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 24883) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2018 mit der 3 G - Gekeler Grundstücks & Greenkeeping-GmbH mit Sitz in Laichingen (Amtsgericht Ulm, HRB 4943) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2018 mit der Alb-PUR Fertigungs- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg, HRB 10517) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Vogt, Detlev aus Krefeld
Neueintragungen
KWM Entwicklungs-, Vertriebs- und Service GmbH, Werl, Industriestraße 38, 59457 ...