Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 100420
Firma: Sellvin AG
Sitz: Hürth
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 4, 50354 Hürth. Dem Registerg...
Veränderungen
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 4, 50354 Hürth. Nicht mehr Vo...
Veränderungen
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 4, 50354 Hürth. Bestellt als ...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 4, 50354 Hürth. Dem Registerg...
Veränderungen
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 2a, 50354 Hürth. Änderung zur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2020 20:02:00
HRB 100420: Sellvin AG, Hürth, Robert-Bosch-Straße 2a, 50354 Hürth. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.11.2019. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 2a, 50354 Hürth. die Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Produktideen für Verbrauchsgüter aller Art einschließlich deren Inverkehrbringen, Verkauf, Beratung und Fulfillment in Groß- und Einzelhandel, online wie offline und das Erbringen von IT-Dienstleistungen. 75.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Gurkov, Vitalij, Erkrath, *XX.XX.XXXX; Henningsen, Jan, Köln, *XX.XX.XXXX; Hornberg, Benjamin D., Köln, *XX.XX.XXXX; Pröpper, Henning, Köln, *XX.XX.XXXX; Pusch, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX; Voß, Holger, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Fink, Carsten, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OFF PRICE GmbH, Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 60187) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fink, Carsten aus Mönchengladbach,
Gurkov, Vitalij aus Erkrath,
Henningsen, Jan aus Köln,
Hornberg, Benjamin D. aus Köln,
Pröpper, Henning aus Köln,
Pusch, Sascha aus Köln,
Voß, Holger aus Köln