Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 10014
Firma: DMS GmbH
Sitz: Porta Westfalica
Löschungen
HRB 10014: DMS GmbH, Werther, Weststr. 62, 33824 Werther. Porta Westfalica. Gesc...
Veränderungen
HRB 10014: DMS GmbH, Werther, Weststr. 62, 33824 Werther. Die Ausgliederung ist ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.03.2015 20:01:00
HRB 10014: DMS GmbH, Werther, Weststr. 62, 33824 Werther. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2015. Geschäftsanschrift: Weststr. 62, 33824 Werther. Gegenstand: ist der Handel mit Druckerzeugnissen aller Art, Handel mit Werbeanlagen aller Art für Innen und Außen, Werbetechnik, Ladenbau, Displaybau, Messebau, Grafik Design, Druckvorstufe, Digital- und Siebdruck, Beratung und Entwicklung von Designs, Handel mit visual Merchandise- Produkten, sowie POS Displays, Projektbetreuung und -entwicklung, Koordination von bundes- und europaweiten Werbetechnikeinsätzen, Import und Export von VM Produkten und POS Displays, Großhandel, Logistikdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Olga, Werther, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Olga Braun, geb. 21.09.1982, unter der Firma "DMS-Agentur e.K." mit Sitz in Werther (Amtsgericht Gütersloh, HRA 6840) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Olga aus Werther