Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRA 9591
Firma: TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG
Sitz: Essen
Adresse: Am Technologiepark 28, 45307 Essen
Löschungen
HRA 9591: TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 28, 45307 Es...
Veränderungen
HRA 9591: TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 28, 45307 Es...
Veränderungen
TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 28, 45307 Essen. Die K...
Veränderungen
TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 1, 45307 Essen. Nach Ä...
Veränderungen
TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 1, 45307 Essen. Nach S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2010 12:00:00
TÜV NORD Bildung GmbH & Co. KG, Essen, Am Technologiepark 1, 45307 Essen. (Die Förderung der Berufsausbildung. Hierzu gehören neben der Aus- und Weiterbildung auch Maßnahmen der Berufsvorbereitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Technologiepark 1, 45307 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: EMV Verwaltunsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 84547), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Folgende Prokuren sind erloschen: Heimann, Uwe, Bottrop, *XX.XX.XXXX; Helbing, Cornelia, Olfen, *XX.XX.XXXX; Schwaderer, Dieter, Bochum, *XX.XX.XXXX; Wienhusen, Wilfried, Bönen, *XX.XX.XXXX. Eberth, Siegfried, Hamm, *XX.XX.XXXX; Gross, Magnus, Fröndenberg, *XX.XX.XXXX; Hörster, Gregor, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Schiemenz, Gunter, Hoyerswerda, *XX.XX.XXXX; Woltersdorf, Reinhard, Herne, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RAG BILDUNG GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 8645) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eberth, Siegfried aus Hamm,
Gross, Magnus aus Fröndenberg,
Heimann, Uwe aus Bottrop,
Helbing, Cornelia aus Olfen,
Hörster, Gregor aus Recklinghausen,
Schiemenz, Gunter aus Hoyerswerda,
Schwaderer, Dieter aus Bochum,
Wienhusen, Wilfried aus Bönen,
Woltersdorf, Reinhard aus Herne