Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRA 9278
Firma: DBG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Sitz: Essen
Veränderungen
HRA 9278: DBG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Kortumstraße 50, 451...
Veränderungen
HRA 9278:DBG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Altendorfer Straße 44...
Veränderungen
DBG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Altendorfer Straße 44, 45127 E...
Berichtigungen
DIHAG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Altendorfer Straße 44, 45127...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2009 12:00:00
DIHAG Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Essen, Altendorfer Straße 44, 45127 Essen.(Neben der Verwaltung eigenen Vermögens der Handel mit Roh- und Brennstoffen, insbesondere Biomassen, die Übernahme von Bchführungsaufgaben, insbesondere für die DIHAG-Unternehmensgruppe, unddie Übernahme von Controlling-Maßnahmen sowie die Erstellung von monatlichen Informationsberichten für Aufsichtsräte und Beiräte von Kapital- und Personengesellschaften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Altendorfer Straße 44, 45127 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DBG Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 21036). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Mohr, Stefan, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DBG Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 20658) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mohr, Stefan aus Mülheim an der Ruhr