Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRA 880
Firma: Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG
Sitz: Paderborn
Veränderungen
HRA 880: Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter Str. 3...
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HRA 880: Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter St...
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HRA 880:Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter Str. 39...
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Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter Str. 39, 33106 ...
Neueintragungen
Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn, Halberstädter Str. 39, 33106 ...
Veränderungen
Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn (Halberstädter Str. 39, 33106 ...
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Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn (Halberstädter Str. 39, 33106 ...
Berichtigungen
Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn (Halberstädter Str. 39, 33106 ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.09.2007 17:23:00
Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG, Paderborn (Halberstädter Str. 39, 33106 Paderborn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH vom 09.08.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die FBV Fliesen und Bauelemente Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 1134) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.