Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRA 8766
Firma: IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen
Sitz: Essen
Adresse: Bonsiepen 13, 45136 Essen
Veränderungen
HRA 8766: IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen, Essen, Bonsiepen 13, 4...
Veränderungen
IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen, Essen, Bonsiepen 13, 45136 Essen. Di...
Veränderungen
IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen, Essen, Bonsiepen 13, 45136 Essen. Ei...
Berichtigungen
IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen (Montebruchstr. 2, 45219 Essen). Beri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.10.2006 10:52:00
IBR Gebäudemanagement GmbH & Co. KG, Essen (Montebruchstr. 2, 45219 Essen, Die Durchführung von Service- und Pflegearbeiten für Gebäude und Grundstücke aller Art, auch im Sinne der Übernahme von Hausmeistertätigkeiten, aber auch im Rahmen des Betriebs eines Gebäudereiniger-Unternehmens.Die Gesellschaft befaßt sich insoweit mit der Durchführung der Gebäude-, Glas-, Büro-, Industrie-, Fassaden-, OP-, Teppich-, Lüftungsanlagen-, Bau- und Maschinen-Reinigung, insbesondere für Warenhäuser, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Verwaltungen und Universitäten sowie der Wartung und Pflege von Maschinen und maschinellen Anlagen und mit jeder anderen Tätigkeit, die dem jeweiligen Berufsbild des Gebäudereiniger-Handwerks entspricht.Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Erbringung von Tagesdiensten, Hol- und Bringdiensten von Gegegenständen, soweit sie nicht der Erlaubnis nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes oder des Personenbeförderungsgesetzes bedürfen, Spüldiensten, Sonderdiensten-, Pförtnerdiensten, Postdiensten sowie Catering.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: IBR Gebäudemanagement Verwaltungs-GmbH Essen, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19368). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EPF-IBR Facility Services GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 16035) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.