Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRA 8397
Firma: DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Löschungen
HRA 8397: DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Tuni...
Veränderungen
HRA 8397: DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rhei...
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HRA 8397: DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rhei...
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HRA 8397:DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rhein...
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HRA 8397:DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rhein...
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HRA 8397:DevelopVisio Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rheinwerka...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2014 20:01:00
HRA 8397:DevelopVisio Estate Konferenzhotel Bonn GmbH & Co. KG, Bonn, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn.(ist die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere der Erwerb, die Vermeitung und Veräußerung von Grundbesitz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rolandsbogen HoGa Genuss GmbH, Remagen (Amtsgericht Koblenz HRB 20996). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DevelopVisio Real Estate Konferenzhotel Bonn GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 20402) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.