Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRA 7194
Firma: A. Schulman Europe GmbH & Co. KG
Sitz: Kerpen
Adresse: Hüttenstraße 211, 50170 Kerpen
Veränderungen
A. Schulman Europe GmbH & Co. KG, Würselen, Schumanstraße 33 Eingang C, 52146 Wü...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.06.2008 22:00:00
A. Schulman Europe GmbH & Co. KG, Würselen (Monnetstraße 7, 52146 Würselen, Zweck der Gesellschaft ist die Akquisition und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die im Bereich des Plastikgeschäfts tätig sind, und insbesondere als Holding für die Aktivitäten der A. Schulman Inc., Akron, Ohio, USA tätig zu sein. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Unternehmen, die im jeweils gleichen Geschäftsfeld wie die A. Schulman Inc. tätig sind, zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und/oder Joint Venture-Verträge mit solchen Unternehmen einzugehen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich an Unternehmen jeder Art zu beteiligen, vorausgesetzt die Beteiligung dient vornehmlich der Anlage von Finanzmitteln. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung ihrer Beteiligung beschränken. Die Gesellschaft erbringt darüber hinaus an Unternehmen der A. Schulman Inc. Unternehmensgruppe Dienstleistungen im Bereich Finanzierung (soweit nicht erlaubnispflichtig), Management und EDV.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: A. Schulman Europe Verwaltungs GmbH, Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 14802). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der A. Schulman Europe GmbH, Würselen (Amtsgericht Aachen; HRB 8127) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.