Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRA 7024
Firma: Hans Uerscheln Bestattungen oHG
Sitz: Korschenbroich
Adresse: Regentenstraße 8, 41352 Korschenbroich
Veränderungen
Hans Uerscheln Bestattungen oHG, Korschenbroich, Regentenstraße 8, 41352 Korsche...
Veränderungen
Hans Uerscheln Bestattungen oHG, Korschenbroich, Regentenstraße 8, 41352 Korsche...
Veränderungen
Hans Uerscheln Bestattungen oHG, Korschenbroich, Regentenstraße 8, 41352 Korsche...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.05.2011 12:00:00
Hans Uerscheln Bestattungen oHG, Korschenbroich, Regentenstraße 8, 41352 Korschenbroich. (Bestattungen aller Art). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Regentenstraße 8, 41352 Korschenbroich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Beschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Weber, Christian, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Weber, Axel, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles - als Gesamtheit - der "Beerdigungsinstitut Emil Kühlen ohG" mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 1929) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.März.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 30. März 2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Weber, Axel aus Mönchengladbach,
Weber, Christian aus Mönchengladbach