Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRA 6724
Firma: Gutenberghaus Medienproduktions GmbH & Co. KG
Sitz: Stadtlohn
Veränderungen
HRA 6724: Gutenberghaus Medienproduktions GmbH & Co. KG, Stadtlohn, Boschstr...
Veränderungen
Gutenberghaus Medienproduktions GmbH & Co. KG, Stadtlohn, Boschstraße 1, 48703 S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.10.2010 22:00:00
Gutenberghaus Medienproduktions GmbH & Co. KG, Stadtlohn, Boschstraße 1, 48703 Stadtlohn. (Entwicklung, die industrielle Produktion und der Vertrieb von Druckvorlagen, Drucktechniken, Druckerzeugnissen, elektronische Medien sowie die Herstellung von Folienschriften und Beschriftungen aller Art. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschstraße 1, 48703 Stadtlohn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Gutenberghaus Medienproduktions Verwaltungs GmbH, Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 12732), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dönges, Steffen, Dillenburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bernshausen, Claus, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gutenberghaus Medienproduktions GmbH, Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 11314) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und des Umwandlungsbeschlusses vom 17.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bernshausen, Claus aus Wilnsdorf,
Dönges, Steffen aus Dillenburg