Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRA 6465
Firma: Privatbrauerei Bolten GmbH & Co. KG
Sitz: Korschenbroich
Adresse: Rheydter Straße 138, 41352 Korschenbroich
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HRA 6465: Privatbrauerei Bolten GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Rheydter Straße 1...
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Privatbrauerei Bolten GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Rheydter Straße 138, 41352 ...
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Privatbrauerei Bolten GmbH & Co. KG, Korschenbroich, Rheydter Straße 138, 41352 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2006 14:24:00
Privatbrauerei Bolten GmbH & Co. KG, Korschenbroich (Rheydter Str. 138, 41352 Korschenbroich, das Brauen, der Einkauf und Verkauf von Bieren und alkoholfreien Getränken, insbesondere von Bieren der Marken Bolten, Kraushof, Schloßbräu und Niederrhein Alt, die Durchführung jeglicher Beratungsleistung, insbesondere im Getränkebereich, Interims-Management anderer Firmen, wie z. B. Brunnen und Brauerein, das Halten von Beteiligungen, der Erwerb von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögen und das An- und Verpachten bzw. das Finanzieren von Gastronomiebetrieben, soweit für eine der aufgeführten Tätigkeiten keine Genehmigung oder ERlaubins erforderlich ist.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Beschränkungen befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: HoGeMa Zwei GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11234). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Privatbrauerei Bolten GmbH, Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRB 13515) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. Januar 2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.