Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRA 6432
Firma: Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co. KG
Sitz: Stolberg
Veränderungen
HRA 6432: Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co. KG, Stolberg, Probsteistr. 12, 522...
Veränderungen
HRA 6432: Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co. KG, Stolberg, Probsteistr. 12,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2005 09:59:00
Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co. KG, Stolberg (Probsteistr. 12, 52222 Stolberg, der Handel bzw. die Verwertung und Entsorgung von Schüttgütern jeglicher Art sowie der Betrieb von Aufarbeitungsanlagen für mineralische Baustoffe sowie die Einrichtung und der Betrieb von Bodensanierungs- bzw. Baustoff-Umschlagsplätzen im Rahmen von Gesamtkonzepten unter Einbeziehung denkbarer Technologien zur regionalen wie überregionalen Beseitigung von Boden- bzw. Baustoffverunreinigungen und aller damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, insbesondere:-Recycling von verunreinigten Böden und sonstigen Stoffen-Aufbereitung gebrauchter mineralischer Stoffe-Handel mit aufgearbeiteten mineralischen Stoffe-Umschlag von Böden und gebrauchten Baustoffen-Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen-methoden-Übernahme der Durchführung von Aufarbeitungs- und Sanierungsmaßnahmen-Betreiben von Genehmigungsverfahren.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: VSW Beteiligungs GmbH, Stolberg (Amtsgericht Aachen HRB 13062). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vereinigte Schotterwerke GmbH, Stolberg (Amtsgericht Aachen; HRB 12712) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.