Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRA 5976
Firma: BMB Beratung + Maschinenbau GmbH & Co. KG
Sitz: Krefeld
Adresse: An der Pappel 36, 47804 Krefeld
Löschungen
HRA 5976: BMB Beratung + Maschinenbau GmbH & Co. KG, Krefeld, An der Pappel ...
Veränderungen
HRA 5976: BMB Beratung + Maschinenbau GmbH & Co. KG, Krefeld, Herrenweg 7, 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2010 12:00:00
BMB Beratung + Maschinenbau GmbH & Co. KG, Krefeld, Herrenweg 7, 47839 Krefeld.(Die Konstruktion, Fertigung und Montage von Anlagen und Anlagenteilen zur Erzeugung von Gasen und deren Weiterleitung und Verarbeitung sowie die Konstruktion, Fertigung und Montage von Maschinen und Maschinenteilen, vorwiegend für den industriellen Bereich sowohl im Neuzustand als auch im gebrauchten Zustand und die mit den Lieferungen bzw. Leistungen verbundenen Beratungen und Entwicklungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Herrenweg 7, 47839 Krefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BMB Verwaltungs GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 12893), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BMB Beratung + Maschinenbau GmbH, Krefeld (AG Krefeld, HRB 7133) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.