Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRA 5469
Firma: Siemens Industry Software GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Löschungen
Siemens Industry Software GmbH & Co. KG, Schwelm, Eisenwerkstraße 1, 58332 Schwe...
Veränderungen
Siemens Industry Software GmbH & Co. KG, Schwelm, Eisenwerkstraße 1, 58332 Schwe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.04.2010 10:58:00
Siemens Industry Software GmbH & Co. KG, Schwelm, Eisenwerkstraße 1, 58332 Schwelm.(Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Einfuhr, Vertrieb und Wartung von Softwareprodukten aller Art sowie von Produkten und Lösungen auf dem Gebiet des Life Cycle Engineerings (Verfahrensentwicklung, Anlagenplanung, Errichtung und Inbetriebnahme sowie Betrieb von Anlagen) in der Prozess- und Fertigungsindustrie sowie von Computer Aided Design (CAD) und Computer Aided Manufacturing (CAM) und die Entwicklung von Anwendersystemen für die Produktion der Fertigungsindustrie, insbesondere Komplettlösungen zur Optimierung von Prozessketten und die dazugehörigen Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eisenwerkstraße 1, 58332 Schwelm. Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Diese ist für Rechtsgeschäfte zwischen sich selbst und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Siemens Industry Software Management GmbH, Schwelm (AG Hagen HRB 8410). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Mankel, Alexander, Schwelm, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Comos Industry Solutions GmbH, Schwelm (Amtsgericht Hagen, HRB 6372) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen vom 25.02.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mankel, Alexander aus Schwelm