Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRA 5368
Firma: WSG Günther & Wehning oHG Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Bocholt
Löschungen
HRA 5368: WSG Günther & Wehning oHG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Al...
Veränderungen
WSG Günther & Wehning oHG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Alfred-Flender-S...
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WSG Günther & Wehning oHG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Alfred-Flender-S...
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W · S · G Wiese · Specht · Günther oHG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Alf...
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W · S · G Wiese · Specht · Günther KG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Alfr...
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W · S · G Wiese · Specht · Günther KG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt (Alfr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.04.2005 07:05:00
W · S · G Wiese · Specht · Günther KG Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt (Alfred-Flender-Straße 102, 46395 Bocholt, geschäftsmäßige Hilfsleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 , 57 StBerG einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und der Erfüllung steuerlichen Pflichten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten auf der Grundlage der Steuergesetze, die Aufstellung von steuerlichen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, Wirtschaftsberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten soweit sie für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässig sind). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregel: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser einzeln. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Günther, Martin, Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Bocholt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W · S · G Wiese · Specht · Günther Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8534) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Günther, Martin, Steuerberater Wirtschaftsprüfer aus Bocholt