Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRA 5329
Firma: Milinda GmbH & Co. KG
Sitz: Homburg
Adresse: Michelinstraße 10, 66424 Homburg
Löschungen
HRA 5329: Milinda GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53...
Veränderungen
Milinda GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augu...
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Milinda GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augu...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2010 12:00:00
Milinda GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. (Der Einkauf, Vertrieb, der Import und Export von medizinischen und/oder pharmazeutischen Gesundheitsprodukten sowie Arzneimittel einschließlich Diagnostika in allen Bereichen der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitspflege, Erkennung von Krankheiten bzw. Veränderungen am oder im menschlichen Körper, von kosmetischen Erzeugnissen, von Nahrungs- und Genussmitteln einschließlich diätetischer Erzeugnisse, von Süßwaren mit und ohne Zucker sowie mit und ohne pharmazeutisch wirksame Bestandteile, der Vertrieb von Tees und anderen gesundheitsbezogenen Getränken. Der Vertrieb der vorbezeichneten Waren kann unter dem geschützten Warenzeichen "Milinda" oder einem anderen Warenzeichen oder einer anderen Bezeichnung erfolgen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Milinda Beteiligungs GmbH, Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg HRB 11222), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Daniel, Markus, Hennef, *XX.XX.XXXX; Schneck, Gerhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Henk Pharma GmbH, Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 9068) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Daniel, Markus aus Hennef,
Schneck, Gerhard aus Bad Honnef