Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRA 5144
Firma: Steffens Kunststoffverarbeitung und Handel e. Kfm.
Sitz: Rheine
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.03.2006 13:40:00
Steffens Kunststoffverarbeitung und Handel e. Kfm., Rheine (Gerhart-Hauptmann-Ring 44, 48432 Rheine, Be- und Verarbeitung von Kunststoffen sowie den Handel mit diesen Produkten. Das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb. Es führt kaufmännische Bücher.). Einzelkaufmann. Inhaber: Steffens, Heinz, Rheine, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Steffens Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Rheine (AG Steinfurt HRB 4249) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2006 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steffens, Heinz aus Rheine