Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRA 5048
Firma: Thurn Produkte GmbH & Co. KG
Sitz: Neunkirchen-Seelscheid
Adresse: Hennefer Straße 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
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HRA 5048:Thurn Produkte GmbH & Co. KG, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 2...
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HRA 5048:Thurn Produkte GmbH & Co. KG, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 2...
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Thurn Produkte GmbH & Co. KG, Much, Bövingen 108, 53804 Much. Neunkirchen-Seelsc...
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Thurn Produkte GmbH & Co. KG, Much, (Bövingen 108, 53804 Much).Die Ausgliederung...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.10.2008 12:00:00
Thurn Produkte GmbH & Co. KG, Much, (Bövingen 108, 53804 Much).(Die Produktion von und der Handel mit Wasch- und Reinigungsmitteln. Die Gesellschaft kann Importe und Exporte solcher Produkte tätigen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann ferner Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln, mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Thurn Produkte Verwaltungs-GmbH, Much (Amtsgericht Siegburg HRB 10247). Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Thurn, Adolf jun.,Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX als Inhaber unter der Firma "Thurn-Produkte Inhaber Adolf Thurn jun. e.K." mit Sitz in Much (Amtsgericht Siegburg HRA 2812 ) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.