Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRA 4685
Firma: Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG
Sitz: Bottrop
Löschungen von Amts wegen
HRA 4685: Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, ...
Löschungsankündigungen
HRA 4685: Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, ...
Veränderungen
Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, 46240 Bott...
Veränderungen
Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, 46240 Bott...
Veränderungen
Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, 46240 Bott...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.07.2010 22:00:00
Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG, Bottrop, Heimannstraße 32, 46240 Bottrop.(Herstellung und der Vertrieb von Fenstern, Türen und Fassaden jeglicher Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heimannstraße 32, 46240 Bottrop. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5345). Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 2568) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.04.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.