Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRA 4403
Firma: EMERSON Trust GmbH & Co. KG
Sitz: Bonn
Löschungen von Amts wegen
HRA 4403: EMERSON Trust GmbH & Co. KG, Bonn, Thomas-Mann-Str. 32, 53111 Bonn. Au...
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HRA 4403: EMERSON Trust GmbH & Co. KG, Bonn, Thomas-Mann-Str. 32, 53111 Bonn. Du...
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HRA 4403:EMERSON Trust GmbH & Co. KG, Bonn, Thomas-Mann-Str. 32, 53111 Bonn.Durc...
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EMERSON Trust GmbH & Co. KG, Bonn (Thomas-Mann-Str. 32, 53111 Bonn). Prokura erl...
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Veröffentlichung vom 30.07.2007 11:21:00
J. Lüdeke GmbH & Co. KG, Bonn (Thomas-Mann-Str. 32, 53111 Bonn, die Handelsvertretung mit Waren aller Art sowie die Konzeption und der Vertrieb von Immobilienprojekten und Immobiliengesellschaften, ferner der internationale Handel mit Waren und Dienstleistungen, Medien und Werberechten aller Art, insbesondere durch den Abschluss sogenannter Bartergeschäfte sowie durch die Vermarktung von Markenartikeln an geschlossene Nutzerkreise, soweit dies nicht einer besonderen staatlichen Genehmigung bedarf. Ferner die Vermittlung von Fernseh-, Print-, Radio-, Plakat- und Kinowerbung sowie die Initiirung von Filmfonds.). Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: EMERSON Trust GmbH & Co. KG. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Grintz, Holger, Köln, *XX.XX.XXXX; Hegger, Wilhelm, Bonn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2007 mit der EMERSON Communications Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 9053) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.