Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lemgo zum Aktenzeichen HRA 3949
Firma: Pro-Night Schlafraummöbel GmbH & Co. KG
Sitz: Schieder-Schwalenberg
Löschungen von Amts wegen
HRA 3949: Pro-Night Schlafraummöbel GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg (Bahnho...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 20.08.2021 20:02:00
HRA 3949: Pro-Night Schlafraummöbel GmbH & Co. KG, Schieder-Schwalenberg (Bahnhofstr. 9, 32816 Schieder-Schwalenberg). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen.Die o. g. Pro-Night Schlafraummöbel GmbH & Co. KG wurde gem. §§ 161 II, 131 I Nr. 3 HGB infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits im Februar 2002 aufgelöst. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgte durch Vollzug der Schlussverteilung (§ 200 InsO) am 28.04.2017.Es wird nach Beendigung des Insolvenzverfahrens unterstellt, dass die Liquidation vollständig beendet und Vermögen nicht mehr vorhanden ist, vgl. Krafka Registerrecht 9. Auflage Rdnr. 677. Hinweise darauf, dass die o. g. Firma noch Vermögen besitzt, gibt es nicht.Die GmbH & Co. KG kann daher als vermögenslos angesehen werden und ist gem. §§ 394 Abs. 1 S. 2, 4 FamFG von Amts wegen zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Lemgo, Am Lindenhaus 2, 32657 Lemgo schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Lemgo eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
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