Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRA 3592
Firma: Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, Anstalt des öffentlichen Rechts - AöR -
Sitz: Neunkirchen-Seelscheid
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HRA 3592: Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einricht...
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Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, Ans...
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Veröffentlichung vom 24.09.2007 12:08:00
Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, Anstalt des öffentlichen Rechts - AöR -, Neunkirchen-Seelscheid (Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid). Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 19.03.2007 in § 2 Abs. 1 Ziff 4, in § 4 Abs. 1 Satz 1 und in § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geändert bzw. erweitert worden. Aufgaben des Komm unalunternehmens sind die: 1. Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, gemäß § 1 14a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 2. Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in Verbindung mit § 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst dabei auch die Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung aller Straßenentwässerungsanlagen einschließlich der Nebenanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den gesetzlichen Vorschriften. 3. Organisation und Verwaltung der Strom- und Gasversorgung namens und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe. 4. Organisation, Verwaltung und Betrieb des gemeindlichen Bäderwesens sowie Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der gemeindlichen Sportanlagen gem. § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 5. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Energiegewinnungseinrichtungen (Solaranlagen) an und auf Liegenschaften der Gemeinde und der Gemeindewerke einschließlich Veräußerung von Energieträgern, die auf diesem Weg gewonnen werden gern. § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 6. die Verwaltung (Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ( 2 FIÜAG), Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Personen) und Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen Asylbewerberunterkünfte gem. § 1 14a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 7. die Verwaltung (Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und Zu- wanderern - § 2 Landesaufnahmegesetz-) und Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen Unterkünfte für Aus- und Übersiedler namens und im Auftrag der Gemeinde als deren Erfüllungsgehilfe. 8. die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrReinGNW). Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 1 StrReinG NRW obliegende Straßenreinigungs- bzw. Räum- und Streupflicht sowie die Reinigung der Sammelstandplätze für Recycling- und Verpackungsmaterial (Glascontainerstandplätze) gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 9. die Verwaltung und Unterhaltung sowie den Bau und Betrieb des gesamten gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungswesens namens und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und -gesellschaften, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und einem Stellvertreter. Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorstand: Burgemeister, Franz-Rudolf, Siegburg, *XX.XX.XXXX.Personen: Burgemeister, Franz-Rudolf aus Siegburg
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Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, Ans...
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