Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRA 33515
Firma: ANASSCO Investment GmbH & Co KG
Sitz: Köln
Veränderungen
HRA 33515: ANASSCO Investment GmbH & Co KG, Köln, Marienburger Straße 26, 50968 ...
Veränderungen
HRA 33515: ANASSCO Investment GmbH & Co KG, Köln, Marienburger Straße 26, 50968 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2018 20:02:00
HRA 33515: ANASSCO Investment GmbH & Co KG, Köln, Marienburger Straße 26, 50968 Köln. (Gegenstand der Gesellschaft ist die aktive Vermögensverwaltung, unter anderem auch durch die Anlage von liquiden Mitteln sowie durch den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften; Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marienburger Straße 26, 50968 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Scheuermann, Astrid, Köln, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: ANASSCO Immobilienverwaltung GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 93114), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ANASSCO Immobilien GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 77312) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Scheuermann, Astrid aus Köln