Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRA 32150
Firma: Farmhaus GmbH & Co. KG
Sitz: Hürth
Adresse: An der Hasenkaule 9-13, 50354 Hürth
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2016 20:16:00
HRA 32150: Farmhaus GmbH & Co. KG, Hürth, An der Hasenkaule 9-13, 50354 Hürth. (die Produktion sowie der Handel von Lebensmitteln und verwandten Produkten; sowie der Betrieb von Gaststätten. Weiterhin der An- und Verkauf von Immobilien, die Immobilienverwaltung, das zur Verfügungstellen von Dienstleistungen rund um die Immobilie, insbesondere von Hausmeisterdiensten. Geschäfte nach § 34 c GewO werden nicht getätigt. Auch ist Gegenstand des Unternehmens die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und mobilen Einheiten, insbesondere von Containern für den Verkauf von Lebensmitteln sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme von Beteiligungen von Unternehmen jedweder Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: An der Hasenkaule 9-13, 50354 Hürth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Remagen Verwaltungs GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 44254), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Remagen, Nadine, Hürth, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Farmhaus GmbH (zuvor firmierend Remagen Familienunternehmen Holding GmbH), Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 44989) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Remagen, Nadine aus Hürth