Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRA 30226
Firma: BRANION Marketing + Service GmbH & Co. KG
Sitz: Overath
Löschungen
HRA 30226:BRANION Marketing + Service GmbH & Co. KG, Overath, Soennecken-Platz, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.12.2013 20:00:00
HRA 30226:BRANION Marketing + Service GmbH & Co. KG, Overath, Soennecken-Platz, 51491 Overath.(die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften, die Handel mit Büromaterialien betreiben und lT-Lösungen anbieten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen (Beteiligungsgesellschaften), wenn sichergestellt ist, dass die in der Satzung der Genossenschaft für verbundene Unternehmen der Soennecken eG geltenden Vorschriften auch auf die Satzungen dieser Beteiligungsunternehmen Anwendung finden. Zweck der Gesellschaft ist zumindest die indirekte Erfüllung des satzungsmäßigen Förderauftrages der Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Soennecken-Platz, 51491 Overath. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TradePilot GmbH, Overath (Amtsgericht Köln HRB 50005). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hausmann, Ralf, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BRANION Marketing + Service GmbH, Overath (Amtsgericht Köln, HRB 45544) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hausmann, Ralf aus Köln