Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRA 3008
Firma: WESTO GmbH & Co. Kunststofftechnik KG
Sitz: Brakel
Veränderungen
WESTO GmbH & Co. Kunststofftechnik KG, Brakel (Neue Straße 27, 33034 Brakel). Ei...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.10.2007 22:00:00
WESTO GmbH & Co. Kunststofftechnik KG, Brakel (Neue Straße 27, 33034 Brakel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Müller Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3689) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.