Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRA 2894
Firma: WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG
Sitz: Coesfeld
Löschungen
HRA 2894: WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld, Am Wasserturm 20, ...
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WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld, Am Wasserturm 20, 48653 Coes...
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WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld (Am Wasserturm 20, 48653 Coes...
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Veröffentlichung vom 04.04.2007 14:53:00
WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld (Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 30.10.2006 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 30.10.2006 Teile des Vermögens der Westrohr GmbH & Co. KG mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen HRA 3339) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.