Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düren zum Aktenzeichen HRA 2877
Firma: Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke
Sitz: Jülich-Kirchberg
Adresse: Wymarstraße 13, 52428 Jülich
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HRA 2877: Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke, Jülich-Kirchberg (Wymarstraße 13, 5...
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HRA 2877:Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke, Jülich-Kirchberg (Wymarstraße 13, 52...
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Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke, Jülich-Kirchberg (Wymarstraße 13, 52428 Jülic...
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Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke, Jülich-Kirchberg, (Wymarstraße 13, 52428 Jüli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2007 12:00:00
Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke, Jülich-Kirchberg (Wymarstraße 13, 52428 Jülich, Die Erzeugung und Weiterverarbeitung von Papier jeder Art sowie der Beteiligung an und dem Erwerb von Betrieben gleicher Art und dem Handel mit Papier und Papierwaren.). Kommanditgesellschaft. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 65611 Brechen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Eichhorn, Karl Hellmuth, Jülich, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hinderichs, Willi, Jülich-Kirchberg. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Carl Eichhorn GmbH, Wellpappenwerke, Düren (Amtsgericht Düren HRB 3492) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eichhorn, Karl Hellmuth aus Jülich