Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24955
Firma: SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Erna-Eckstein-Str. 6, 40225 Düsseldorf
Veränderungen
HRA 24955: SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG, Düsseldorf, ...
Berichtigungen
HRA 24955: SWD Städt. Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Witzelstraß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.05.2018 20:01:00
HRA 24955: SWD Städt. Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG, Düsseldorf, Witzelstraße 54/56, 40225 Düsseldorf. (Die Schaffung von Wohnraum für die Bürger der Landeshauptstadt Düsseldorf. Vorrangig soll eine sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung erreicht werden.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Witzelstraße 54/56, 40225 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SWD Städt. Wohnungs-Verwaltungs-GmbH Düsseldorf, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76285), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Redmer, Roland, Köln, *XX.XX.XXXX; Werner, Dietmar, Zülpich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 4983) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.04.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Redmer, Roland aus Köln,
Werner, Dietmar aus Zülpich