Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24925
Firma: DUSBAU DÜSSELDORFER BAUGESELLSCHAFT Ltd. &. Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf
Löschungen von Amts wegen
HRA 24925: DUSBAU DÜSSELDORFER BAUGESELLSCHAFT Ltd. &. Co. KG, Düsseldorf, Linde...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 06.07.2020 20:01:00
HRA 24925: DUSBAU DÜSSELDORFER BAUGESELLSCHAFT Ltd. &. Co. KG, Düsseldorf, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf. Es ist beabsichtigt, die Firma gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen zu löschen, da kein Gewerbe mehr betrieben wird. Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs: 3 Monate.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
HRA 24925: DUSBAU Ltd. & Co. KG, Düsseldorf, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldor...
Neueintragungen
HRA 24925: DUSBAU Ltd. & Co. KG, Düsseldorf, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldor...