Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24706
Firma: Projektgesellschaft Günthersburgpark mbH & Co. KG
Sitz: Dreieich
Adresse: Otto-Hahn-Straße 60, 63303 Dreieich
Löschungen
HRA 24706: Projektgesellschaft Günthersburgpark mbH & Co. KG, Monheim am Rhein, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2017 20:01:00
HRA 24706: Projektgesellschaft Günthersburgpark mbH & Co. KG, Monheim am Rhein, Opladener Straße 149, 40789 Monheim am Rhein. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Durchführung von Immobilien-Projektentwicklungen auf diesen Grundstücken sowie die initiale Bewirtschaftung der Grundstücke durch Vermietung bzw. Verpachtung mit dem Ziel der Veräußerung im Anschluss an den Projektentwicklungsprozess, insbesondere der im Grundbuch von Frankfurt, Bezirk 22, Blatt 2171, eingetragenen Grundstücke.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Opladener Straße 149, 40789 Monheim am Rhein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Projekt Günthersburgpark Verwaltungs GmbH, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 82087). Prokuren erloschen: Hammerschmidt, Elmar, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Sabel, Ulrike, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektgesellschaft Günthersburgpark mbH, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 81645) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hammerschmidt, Elmar aus Düsseldorf,
Sabel, Ulrike aus München