Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24466
Firma: Alloheim Senioren-Residenzen Zweite SE & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
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HRA 24466: Alloheim Senioren-Residenzen Zweite SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seest...
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HRA 24466: Alloheim Senioren-Residenzen Zweite GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am See...
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HRA 24466: Alloheim Senioren-Residenzen Zweite GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am See...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2017 20:02:00
HRA 24466: Alloheim Senioren-Residenzen Zweite GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. (Der Betrieb von Senioren-Residenzen und Wohnheimen jeder Art sowie Ambulanter Pflegedienste, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die insbesondere im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens tätig sind, sowie das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Vierzehnte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76363). Einzelprokura: Mosler, Christoph, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PROCON Trust Invest GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 77790) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mosler, Christoph aus Sprockhövel