Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24153
Firma: BASF Mobilienleasing GmbH & Co. KG
Sitz: Monheim
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2016 20:18:00
HRA 24153: BASF Mobilienleasing GmbH & Co. KG, Monheim, Rheinpromenade 1, 40789 Monheim. (Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und das Leasing von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern aller Art, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften sowie die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den genannten Gebieten zusammenhängen oder geeignet sind, diese unmittelbar und mittelbar zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinpromenade 1, 40789 Monheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Cognis International GmbH, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 42623). Prokura erloschen: Dr. Franzmann, Georg, Haßloch, *XX.XX.XXXX; Morgenstern, Klaus, Mannheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BASF Mobilienleasing GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (bisher Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 4999) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2016 unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Düsseldorf. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Franzmann, Georg aus Haßloch,
Morgenstern, Klaus aus Mannheim