Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 24077
Firma: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte SE & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte SE & Co. KG, Düsseldorf, Am Seest...
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HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am See...
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HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am See...
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HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am...
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HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am...
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HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2016 20:16:00
HRA 24077: Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. (Die häusliche Krankenpflege, die stationäre Vollzeitpflege und die stationäre Kurzzeitpflege. Die Gesellschaft darf Beratungen durchführen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Alloheim Senioren-Residenzen Achtzehnte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76383). Einzelprokura: Mosler, Christoph, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Alloheim Senioren-Residenzen Siebte GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72866) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mosler, Christoph aus Sprockhövel