Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRA 23300
Firma: Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH & Co. KG (IGOS)
Sitz: Solingen
Veränderungen
HRA 23300: Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH & Co. KG (...
Veränderungen
Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH & Co. KG (IGOS), Soli...
Berichtigungen
Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH & Co. KG (IGOS), Soli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2011 12:00:00
Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH & Co. KG (IGOS), Solingen, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen. (Forschung und Entwicklung auf den Gebieten der Oberflächentechnik und Galvanotechnik und des diesbezüglichen Umweltschutzes zu betreiben. Das Beratungs- und Dienstleistungsangebot, die Förderung von Innovation und Technologietransfer im Bereich der Galvano- und Oberflächentechnik richtet sich vor allem an Klein- und Mittelbetriebe.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wirtschaftsförderung Solingen Verwaltungs GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HR B 16169). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH (IGOS, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15735) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.