Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 22159
Firma: Projektentwicklung KÖLNCUBUS GmbH & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Veränderungen
HRA 22159: Projektentwicklung KÖLNCUBUS GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaistraße 2, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2012 12:00:00
Projektentwicklung KÖLNCUBUS GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. (Der Erwerb, die Entwicklung und die Bebauung sowie der Verkauf und/oder die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vornahme aller jeweils damit zusammenhängenden Geschäfte. Geschäfte, die gem. § 34 c GewO der Genehmigung bedürfen, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Projektentwicklung KÖLNCUBUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68335). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Peters, Stephan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KÖLNCUBUS 2010 GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68297) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.09.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Peters, Stephan aus Düsseldorf