Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRA 21753
Firma: Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG
Sitz: Solingen
Veränderungen
HRA 21753: Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen, Bismarckstraße 18-26, 42659 S...
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HRA 21753: Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen, Bismarckstraße 18-26, 42659 S...
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HRA 21753: Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen, Bismarckstraße 18-26, 42659 S...
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Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen, Bismarckstraße 18-26, 42659 Solingen. Je...
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Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen (Bismarckstraße 18-26, 42659 Solingen). E...
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Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen (Bismarckstr. 18-26, 42659 Solingen). Aus...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2005 07:30:00
Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG, Solingen (Bismarckstr. 18-26, 42659 Solingen, Betrieb einer Schmiede, die Erbringung sämtlich damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie den Handel mit Gegenständen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GH Geschäftsführungs- und Beteiligungs-GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HR B 15436), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Gebr. Hartkopf GmbH & Co. KG- jetzt HSH Hartkopf Schmiedeholding GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19373 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2005 und desZustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers .Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.