Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 21132
Firma: Haubrok Investor Relations GmbH & Co. KG
Sitz: München
Veränderungen
Haubrok Investor Relations GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaistraße 16, 40221 Düssel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.07.2010 22:00:00
Haubrok Investor Relations GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaistraße 16, 40221 Düsseldorf. (Die Unternehmensberatung, im Besonderen auf dem Gebiet der Investor Relations, der Public Relations, der Werbung sowie der Produktion und der Vertrieb von Werbemitteln, die Vermittlung von Werbeanzeigen sowie die verlegerische Tätigkeit. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beratung (mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung und anderer genehmigungspflichtiger Dienstleistungen) im Bereich des Corporate Finance, des Erwerbs, der Restrukturierung sowie der Veräußerung von Unternehmen jeder Art und Rechtsform.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaistraße 16, 40221 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Haubrok Investor Relations Komplementär GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 63758). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Körnig, Norma, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Müller, Michael, Willich, *XX.XX.XXXX; Werneke, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haubrok Investor Relations GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 37697) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Körnig, Norma aus München,
Müller, Michael aus Willich,
Werneke, Michael aus Düsseldorf