Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 20950
Firma: Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
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HRA 20950: Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kasernenstraße ...
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Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kasernenstraße 67, 40213 D...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.03.2010 12:00:00
Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf.(Geschäftszweig: Die Vornahme von Verlagsgeschäften aller Art sowie jede Form des Publizierens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Frankfurt, 60322 Frankfurt, Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Handelsblatt Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 62397), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wallraf, Georg, Kerpen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Ehm, Martin, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 62) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ehm, Martin aus Wuppertal,
Wallraf, Georg aus Kerpen