Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 20198
Firma: Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Veränderungen
HRA 20198: Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG, Düss...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2008 12:00:00
Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf).(Geschäftszweig: Entwicklung und Bebauung sowie Verwaltung und Vermarktung des Grundbesitzes Wilmersdorfer Straße 124, 10627 Berlin, (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Grundbuch von Charlottenburg, Blatt 28538 Flur 8, Flurstück 1068/309). Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 59222). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Peters, Stephan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektentwicklung Wilmersdorfer Straße in Berlin GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 56072) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Peters, Stephan aus Düsseldorf