Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRA 20185
Firma: Winkler & Co. beschränkt haftende KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRA 20185: Winkler GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs...
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HRA 20185: Winkler & Co. beschränkt haftende KG Wirtschaftsprüfungsgesellsch...
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Winkler & Co. beschränkt haftende KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2008 12:00:00
Winkler & Co. beschränkt haftende KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, (Am Wehrhahn 36, 40211 Düsseldorf).(Zweck der Gesellschaft ist die Ausübung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässiger Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt er allein. Wenn die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter hat, wird sie durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Winkler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen (Amtsgericht Essen HRB 20863), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Damm, Detlef, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Giesen, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Niemann, Stefan, Haan/Rheinland, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dillig, Mark, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Winkler & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 54286) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Damm, Detlef aus Meerbusch,
Dillig, Mark aus Duisburg,
Giesen, Thomas aus Duisburg,
Niemann, Stefan aus Haan/Rheinland