Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRA 17787
Firma: TSS GmbH & Co. KG
Sitz: Lünen
Adresse: Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen
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HRA 17787: TSS GmbH & Co. KG, Lünen, Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen. Dur...
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HRA 17787:TSS GmbH & Co. KG, Lünen, Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen.Die G...
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HRA 17787:TSS GmbH & Co. KG, Lünen, Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen.Einze...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.10.2013 12:00:00
TSS GmbH & Co. KG, Lünen, Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen. (die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Personalcomputern und Elektronikprodukten jeglicher Art, die Ausübung aller damit zusammenhängender Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art. Hierunter fallen insbesondere die nicht gewerbsmäßige Personalbestellung an Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen, Garantie- und Gewährleistungsabwicklung sowie Erbringung jeglicher sonstiger Kundendienstleistungen, insbesondere im Rahmen von Callcentern. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stellenbachstraße 49 - 51, 44536 Lünen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TSS Verwaltungsgesellschaft mbH, Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 25854), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TAROX systems & services GmbH, Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17309) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.